Blickpunkt Nord

Das Fach- und Verbandsmagazin des IVD Nord

Themenüberblick 01|2019

IMMOBILIENWIRTSCHAFT AKTUELL
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Bestellerprinzip für Kaufimmobilien

„Die Bundesjustizministerin greift ohne Not in ein bewährtes System ein und konstruiert eine Zwangslage von Wohnungskäufern, die nicht existiert. Wir fordern die SPD-Ministerin auf, den Gesetzentwurf zur Einführung eines sogenannten Bestellerprinzips bei Kaufimmobilien zurückzunehmen“, sagt IVD-Präsident Jürgen Michael Schick. Der IVD sieht sich durch die vehemente Kritik an dem Gesetzentwurf aus den Reihen der Immobilienwirtschaft und sogar des Koalitionspartners bestätigt. Außerdem gibt es Möglichkeiten, die Makler wahrnehmen können, um die Politik auf die Systemfehler des sogenannten Bestellerprinzips hinzuweisen. Näheres lesen Sie in der aktuellen Ausgabe. Lesen Sie weiter im Heft.


IMMOBILIENWIRTSCHAFT AKTUELL
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Erbbaurecht: Haus ohne Grund

Die steigenden Grundstückspreise bereiten in jüngster Zeit vielen Erbbaurechtnehmern Kopfzerbrechen. Viele der damit zusammenhängenden Verträge werden in den kommenden Jahren auslaufen. Die neuen Erbpachtzinsen erfahren dann eine extreme Preiserhöhung. Dies ist dem Laufe der Zeit geschuldet, viele Erbpachtverträge stammen noch aus der Vor- und Nachkriegszeit. Die Kommunen passen nun die Pacht an die jetzigen Grundstückswerte an und erhöhen den Erbbauzins wie im Fall von Lübeck auf vier Prozent des Bodenrichtwertes bei einer Verlängerung des Erbbaurechtsverhältnisses für einen Zeitraum von 30 bis 99 Jahren. Näheres lesen Sie in der aktuellen Ausgabe. Lesen Sie weiter im Heft.


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Aus den Regionen: Empfang, Einladung und Engagement

Ob Vorträge, Immobilientreffen, Ausflüge, Seminare oder Feierlichkeiten – in den Mitgliedsregionen des IVD Nord war in den letzten Monaten wieder viel los. Anfang Januar hatte der Verein Hamburger Hausmakler von 1897 e. V. zum 121. Stiftungsfest in den festlichen Rahmen des Hafen-Klubs eingeladen. Mitte Januar kamen rund 400 Gäste zum IVD-Nord-Neujahrsempfang und verbrachten in heiterer Stimmung im Elbkuppelsaal des Hotel Hafen Hamburg entspannte Stunden miteinander. Sportlich wurde es im Februar beim Boßelturnier 2019 in Hooksiel. Und die IVD-Nord-Junioren haben Mike Slodowy zu ihrem neuen Sprecher gewählt. Näheres lesen Sie in der aktuellen Ausgabe. Lesen Sie weiter im Heft.


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Eigentümerversammlung vorbereiten

Jörg Wirtz geht in seinem Artikel in der Reihe „Prozesse in der Immobilienverwaltung“ ausführlich darauf ein, wie man eine Eigentümerversammlung vorbereitet und effizient durchführt – inklusive Praxis- und Methodik-Tipps. Letztlich ist die Eigentümerversammlung laut Wirtz ein wesentlicher Faktor, um die kommende Wiederbestellung erfolgreich zu bestehen und dabei eine angemessene Vergütung zu realisieren. Den Fokus legt er auf die organisatorischen Aspekte und die damit verbundenen Anforderungen an die Prozessabläufe. Näheres lesen Sie in der aktuellen Ausgabe. Lesen Sie weiter im Heft.


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Content is King

Makler, die erkennen, was die Interessenten umtreibt, und sie dort abholen, wo sie stehen, haben deutlich höhere Chancen, Alleinaufträge zu akquirieren als Mitbewerber, die das nicht tun. Dabei hilft das Contentpaket des IVD Nord, das alle Inhalte, auf die es ankommt, enthält. Der IVD Nord bietet diese exklusive Serviceleistung für IVD-Mitglieder an. Das Paket setzt sich aus verschiedenen Editionen zusammen – pro Mitglied kann eine Edition erworben werden. Immobilienunternehmer können so selbst mit eigentümer-relevanten Informationen regelmäßig in ihre Zielgruppen funken. Näheres lesen Sie in der aktuellen Ausgabe. Lesen Sie weiter im Heft.


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Änderungen im Mietrecht

Ricarda Breiholdt, Rechtsanwältin und IVD-Nord-Rechtsberaterin, weist auf die Änderungen im Mietrecht durch das Mietrechtsanpassungsgesetz hin. Es ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Beruft sich der Vermieter auf eine der vier Ausnahmen von der Mietpreisbremse, muss er hierüber zukünftig in Textform informieren. Ricarda Breiholdt erläutert die einzelnen Punkte wie Mietpreisbremse, Modernisierungsmieterhöhung, Modernisierung nach § 559c BGB und § 559 d BGB sowie Änderung bei Zwischen-Mietverträgen für Sozialträger. Sie gibt jeweils Hinweise, worauf besonders geachtet werden muss. Näheres lesen Sie in der aktuellen Ausgabe. Lesen Sie weiter im Heft.

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